Die Haftung als GGF wird oft unterschätzt. Sie betrifft weit mehr Bereiche, als viele Geschäftsführer erwarten und die Folgen sind weitreichender als erwartet.
Wir klären auf, stehen dir zur Seite, denn Haftung endet nicht bei der GmbH.
Viele Geschäftsführer verlassen sich auf genau dieses Schutzschild und merken erst im Ernstfall, wie durchlässig es ist.
Denn du haftest persönlich. Auch für Dinge, die du nicht entschieden hast, nicht wusstest oder nicht verhindern konntest.
Ein falsch abgerechneter Minijob. Schwarzarbeit im Team. Ein verspäteter Insolvenzantrag deines Mit-GGF.
Und plötzlich stehst du im Fokus und nicht die GmbH.
Das Bittere daran:
Oft geht die Gesellschaft aus der Sache raus. Aber du bleibst drin.
Weil du nicht beweisen kannst, dass du’s nicht hättest wissen können.
Unwissen schützt dich nicht.
Und selbst als Junior-GGF haftest du mit, wenn Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind.
Ein Ermittlungsverfahren kann dich persönlich treffen. Rückforderungen aus Lohn, Steuer oder Sozialversicherung reißen in dein Privatvermögen.
Die Kosten der Verteidigung zahlst du selbst und das sind oft sechsstellige Summen.
Dein Geschäftsführerstatus kann entzogen werden. Dein Ruf kann dauerhaft beschädigt sein.
Und im schlimmsten Fall droht dir eine strafrechtliche Verurteilung. Für etwas, das du weder selbst getan noch bewusst zugelassen hast.
1. Ich bin gar nicht mehr aktiv und nur noch auf dem Papier gelistet. Bin ich trotzdem haftbar?
Solange du im Handelsregister als Geschäftsführer geführt wirst, wirst du rechtlich voll verantwortlich gemacht. Auch wenn du längst operativ raus bist. Die formale Rolle reicht für Haftung aus.
2. Mein Mit-Geschäftsführer hat etwas falsch gemacht. Kann ich dafür wirklich belangt werden?
Ja. Bei mehreren GGF reicht es nicht aus, auf interne Aufteilung zu verweisen. In vielen Fällen haften Geschäftsführer gemeinsam, auch wenn der Fehler nicht auf dein Zutun zurückgeht.
3. Ich bin in mehreren GmbHs gleichzeitig Geschäftsführer. Betrifft ein Strafverfahren nur die betroffene Firma?
Nicht unbedingt. Je nach Vorwurf kann geprüft werden, ob auch andere Gesellschaften betroffen sind, in denen du als Geschäftsführer geführt wirst – insbesondere bei ähnlicher Struktur oder enger Verbindung.
4. Ich wusste von dem Verstoß nichts. Schützt mich das?
Nein. Als Geschäftsführer wird erwartet, dass du den Überblick hast. Auch wenn du nicht direkt beteiligt warst, kannst du in der Verantwortung stehen, wenn es an Kontrolle oder Überwachung fehlt.
5. Die GmbH schützt doch mein Privatvermögen oder?
Nicht automatisch. Sobald Pflichten verletzt werden, ob durch eigenes Handeln oder strukturelle Lücken, kann deine persönliche Haftung greifen. In manchen Fällen sogar mit Zugriff auf dein Privatvermögen oder strafrechtlichen Konsequenzen.
Ein Geschäftsführer eines kleinen Elektrobetriebs bekam den Auftrag für den Einbau eines Ölschalters in einem neuen Restaurant.
Nichts Besonderes. Ein kleiner Auftrag, einfach, schnell, schon hundertmal gemacht.
Zwei Mitarbeiter fuhren raus. Alles wie immer. Auftrag erledigt.
Wenige Tage später brannte das neue Restaurant.
Der Verdacht: technische Ursache. Die Ermittlung im Strafverfahren: Brandstiftung.
Und im Fokus: der Geschäftsführer. Als Verantwortlicher für die Arbeit seiner Mitarbeiter.
Was zunächst wie ein Versicherungsfall wirkte, wurde schnell zum existenziellen Risiko:
Der Schaden betraf nicht nur Einrichtung und Technik, sondern auch abgesagte Eröffnung, Verdienstausfall, Imageschaden und mögliche Regressforderungen.
Bei einer möglichen Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe wäre er offiziell vorbestraft und dürfte keine GmbH mehr führen.
Sein Lebenswerk einfach weg.
UNSERE LÖSUNG:
Wir haben sofort reagiert und über unser Netzwerk einen Top-Strafverteidiger eingeschaltet, der eigentlich keine neuen Fälle mehr übernimmt.
Weil wir den Fall eingeordnet und die Verantwortungslage dargelegt haben, hat er übernommen und direkt das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht.
Er konnte nachvollziehbar darstellen, wie die mangelhafte Vorinstallation durch andere Gewerke zur Ursache wurde und dass unser Mandant keine Verantwortung dafür trug.
Der Vorwurf der Brandstiftung wurde verworfen. Das Verfahren eingestellt.
Was bleibt:
Selbst bei kleinen Aufträgen kann plötzlich alles auf dem Spiel stehen.
Und wer dann allein dasteht, hat oft keine Chance.
Wir sind kein Einzelkämpfer. Wir sind ein Netzwerk aus Fachspezialisten, das im Ernstfall reagiert und für Sie einspringt.
TESTIMONIAL:
„Meine Leute haben einfach ihren Job gemacht – wie immer.
Ich dachte: Ich hafte nur, wenn ich oder meine Leute etwas falsch machen.
Bis ich plötzlich haften sollte. Für Fehler, die andere begangen haben.„