ERIC RABE

Du darfst als GGF kranksein. Und ausfallen.

Aber nur, wenn du vorher dafür sorgst, dass deine GmbH nicht mit krank wird und du nach ein paar Wochen ohne Gehalt das Konto plünderst.

Denn viele Geschäftsführer sind zwar versicherungsfrei, aber nicht automatisch umfassend abgesichert.

Die Lücke sieht so aus:

  • In der gesetzlichen KV bekommst du als freiwillig Versicherter keine Lohnfortzahlung durch die GmbH, es sei denn, sie wurde arbeitsrechtlich verankert. Was selten der Fall ist.
  • In der privaten KV fehlt oft das Krankentagegeld oder es ist zu niedrig angesetzt.
  • Und: Die GmbH zahlt in der Regel ab Woche 7 kein Geschäftsführergehalt mehr, das heißt: null Einkommen.

Für dich heißt das:
Kein Geld. Keine Rücklagen. Keine Absicherung – weder für dich, noch für dein Unternehmen oder deine Familie.

Warum du zwei Schutzschilde brauchst

Wenn du als Geschäftsführer länger ausfällst, hat das zwei Seiten:

  • Du bekommst kein Gehalt mehr – weil deine GmbH keine Lohnfortzahlung schuldet.

  • Deine GmbH steht ohne Leitung da – und kommt wirtschaftlich unter Druck.

Viele wissen das, aber trotzdem ist nichts geregelt.
Und wenn etwas geregelt ist, fehlt oft das Entscheidende: die rechtssichere Einbindung.

Denn nur wenn Dienstvertrag, Gesellschafterbeschluss und Absicherung aufeinander abgestimmt sind, bist du wirklich geschützt und deine GmbH prüfungs- und steuerfest aufgestellt.

Was wir konkret tun

1.

Risikoanalyse
Wie lange kann deine GmbH dich aus eigener Kraft bezahlen und was passiert danach?

2.

Vertragsgestaltung
Wir regeln die Lohnfortzahlung in deinem Geschäftsführervertrag, rechtssicher und nachvollziehbar.

3.

Absicherung aufsetzen
Du bekommst die passende KT-Lösung, rückgedeckt, auf dich abgestimmt, sauber eingebunden

4.

Prüfungsstabilität schaffen
Keine verdeckte Gewinnausschüttung, kein geldwerter Vorteil, sondern rechtlich saubere Umsetzung

5.

Dokumentation & Begleitung
Wir erstellen die nötigen Gesellschafterbeschlüsse und begleiten dich bei Rückfragen durch Betriebsprüfer, DRV oder Finanzamt, bis alles steht.

Häufig gestellte Fragen

1. Warum sollte die GmbH für mich eine Ausfallabsicherung zahlen? Ich bin doch die GmbH.
Genau da liegt der Denkfehler. Du führst die GmbH, aber du bist nicht sie. Wenn du ausfällst, entstehen zwei Probleme: Dein Einkommen bricht weg. Und der GmbH fehlt die Führung. Ohne Trennung fehlt auch der Schutz und das für beide.

2. Wegen mir geht die GmbH doch nicht pleite. Was soll schon passieren?
Stimmt, pleite geht sie nicht. Aber sie wird langsamer, angreifbarer, weniger belastbar. Aufträge verzögern sich, Entscheidungen bleiben liegen und genau das kostet dich das, was du eigentlich willst: Wachstum, Stabilität, Unabhängigkeit.

3. Ich kann mir doch weiter Gehalt zahlen. Was soll da passieren?
Ohne klare Regelung kann genau das zum Risiko werden: Betriebsprüfer werten es als verdeckte Gewinnausschüttung. Dann drohen Rückzahlungen, Steuernachforderungen und im schlimmsten Fall persönliche Haftung.

4. Ich bin nicht allein im Unternehmen. Mein Partner springt bei Krankheit ein.
Klingt praktisch, ist aber oft ungeregelt. Wer bekommt was, wer trägt welche Verantwortung und ist das überhaupt rechtlich sauber? Ohne klare Verträge kann daraus schnell ein Problem für die GmbH und für dich werden.

5. Wir sind ein Familienbetrieb. Wir helfen uns untereinander.
Genau das ist oft die Schwachstelle. Wenn Vertrauen an die Stelle von Regelung tritt, entstehen Lücken. Und im Ernstfall: Streit, Nachfolge, Krankheit, steht plötzlich keiner für irgendwas gerade. Dann hilft auch Familie nicht mehr.

Kennst du einen dieser Gedanken?

„Ich bin doch nie krank. Das lohnt sich für mich nicht.“
„Aber was, wenn ich wirklich mal für zwei, drei Monate ausfalle?“
„Was passiert dann mit meiner Familie und mit meinem Team?“
„Ich will was Solides. Kein Verkaufsprodukt, sondern ein Schutzschild.“

Du bist das Rückgrat deiner GmbH, aber auch du brauchst Sicherheit.
Wenn du ausfällst, sollte dein Einkommen weiterlaufen und deine GmbH trotzdem funktionieren.

Lass uns das gemeinsam prüfen.
Und deine Absicherung so gestalten, wie du dein Unternehmen führst: durchdacht, tragfähig und professionell.

UNSERE ERFOLGSGESCHICHTEN

Ein Freizeitsturz mit großen Folgen. Nicht nur für die Gesundheit.

Ein Geschäftsführer einer kleinen IT-GmbH stürzt beim Skifahren: Kreuzbandriss, OP, Reha.
Drei Monate Ausfall. Sechs Wochen zahlt die GmbH seinen Lohn weiter, danach: nichts mehr.

Für ihn hieß das: kein Einkommen. Für das Unternehmen: noch mehr Belastung, weil der Kopf fehlt.

Ein Jahr später dann das Finanzamt: der gezahlte Lohn zählt als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die GmbH darf ihn nicht absetzen, und er muss diesen versteuern, als hätte er gearbeitet.

Das Problem: Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Und deshalb gibt es auch keine klassische Lohnfortzahlung: selbst, wenn sie im Vertrag steht.

UNSERE LÖSUNG:

Gemeinsam mit der Schreiner GmbH, deren Inhaber maßgeblich an der Entwicklung eines neuen Absicherungsmodells beteiligt war, konnten wir mit einer Versicherungsgesellschaft ein Produkt konstruieren, das diese Versorgungslücke schließt:
Eine vertraglich abgesicherte Lohnfortzahlung speziell für GmbH-Geschäftsführer mit klarem Leistungsfall, eindeutiger Finanzierbarkeit und steuerlicher Tragfähigkeit.

Wir haben das Konzept vollständig umgesetzt:

  • Dienstvertrag angepasst
  • Gesellschafterbeschluss sauber aufgesetzt
  • Produktanbindung strukturell eingebettet

DAS ERGEBNIS:

Die GmbH zahlt heute Beiträge wie bei einem echten Mitarbeiter.
Und wenn der Geschäftsführer krank ausfällt, springt die Absicherung lückenlos ein.
Kein Risiko mehr, kein Streit mit dem Finanzamt, keine Notlösungen aus der eigenen Tasche.

TESTIMONIAL:

Papa war verletzt, konnte kaum laufen, aber ist trotzdem ins Büro.
Weil klar war: Wenn er nicht arbeitet, kommt nichts rein.
Und dann hieß es auch noch, das sei alles nicht erlaubt.