ERIC RABE

Du willst gehen. Aber was bleibt am Ende für dich?

Unternehmer bewertet Dokumente, Verträge und Schutzmechanismen entlang des Weges von Unternehmensstart bis Ausstieg und Ruhestand.

Vielleicht denkst du darüber nach, dein Unternehmen zu verkaufen.
Oder du planst die Übergabe an deinen Junior.
Oder es läuft auf einen schrittweisen Rückzug hinaus. Raus aus dem Tagesgeschäft, aber nicht gleich ganz raus aus der GmbH.

Was viele dabei unterschätzen:
Die eigene Versorgung, das, was dir persönlich bleibt, ist oft der wackeligste Teil.

Zahlst du drauf? Wirst du zur Belastung für die GmbH?
Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
Trägt deine Pensionszusage wirklich bis zum Schluss?
Und was, wenn sich Rückstellungen in Luft auflösen, genau dann, wenn du sie brauchst?

Warum Versorgung nicht erst „irgendwann“ geklärt werden sollte

In deiner Bilanz stehen Rückstellungen, aber kein echtes Konzept.
Dein Vertrag enthält eine Klausel, aber keine Regelung für den Ernstfall.
Die Familie rechnet mit etwas, aber keiner weiß, was wirklich kommt.

Und was viele übersehen:
Was du heute aufsetzt, kann später deinen Verkaufspreis mindern, steuerlich durchfallen oder sogar blockieren.

Wenn du verkaufst, wird dein Lebenswerk zum Prüfstein

Du willst nicht nur loslassen, sondern auch etwas mitnehmen.
Doch genau hier lauern Fallstricke:

  • Die Rückstellungen sehen gut aus, sind bilanziell aber unsauber.
  • Deine Versorgungszusage wird angegriffen, steuerlich oder zivilrechtlich.
  • Der Käufer fordert Klarheit und plötzlich zeigt sich: Es gibt keine.
  • Die Bewertung fällt, weil stille Lasten unklar oder Risiken unbesprochen sind.
  • Und am Ende steht dein eigener Anspruch dem Deal im Weg – emotional oder rechnerisch.

Wenn du übergibst aber (noch) nicht alles loslässt

Du ziehst dich zurück, übergibst die operative Führung und bleibst Gesellschafter?
Auch dann kann’s schnell heikel werden:

  • Was passiert mit deiner Zusage, wenn kein Gehalt mehr fließt?
  • Wie wird dein Rückzug dokumentiert gegenüber DRV, Prüfern, Finanzamt?
  • Wie entziehst du dich aus der Haftung, ohne deinen Einfluss zu verlieren?

Was wir konkret tun

1.

Standortbestimmung
Was steht wirklich in Bilanz, Vertrag & Versorgungszusage und was bedeutet das für dich?

2.

Versorgung auf Tragfähigkeit prüfen
Wir analysieren, ob deine Versorgungslösung langfristig finanzierbar, steuerlich tragfähig und rechtlich abgesichert ist, auch mit Blick auf den Verkauf oder Rückzug.

3.

Konzept entwickeln & Beteiligte einbinden
Wir entwickeln ein belastbares Versorgungskonzept und stimmen es bei Bedarf mit Käufer, Junior-GGF, Steuerberater oder Anwalt ab.

4.

Dokumentation aufsetzen
Versorgungsordnung, Vertragsanpassungen, Gesellschafterbeschlüsse: Du bekommst alle Unterlagen, die du brauchst. Klar und prüfungssicher.

5.

Begleitung im Prozess & bei der Übergabe
Ob Datenraum, Verhandlung, Exit-Abstimmung oder Prüfergespräch. Ich begleite dich bis zur finalen Umsetzung.

Häufig gestellte Fragen

1. Ich zieh mich zurück und bleibe Gesellschafter. Da braucht’s doch nicht viel Regelung, oder?
Gerade in Familien-GmbHs wird oft still weitergeführt. Doch ohne klare Trennung entstehen unklare Ansprüche, Doppelrollen und Streit. Spätestens wenn’s ums Geld oder um Entscheidungen geht, wird’s ungemütlich.

2. Wir sind mehrere GGF. Einer will raus, der andere weitermachen. Wie schwer kann das schon sein?
Genau das ist der Knackpunkt. Wenn Versorgung, Auszahlung oder Gesellschafterstellung nicht sauber geregelt sind, blockiert der Ausstieg alles und gefährdet am Ende sogar die Firma.

3. Ich hab Rücklagen in der GmbH. Die kommen ja am Ende bei mir an, oder?
Nur wenn’s geregelt ist. Denn was in der GmbH liegt, gehört der GmbH. Und ohne Versorgungskonzept oder Entnahmeplanung landet das Geld nicht bei dir sondern bleibt im Unternehmen. Oder wird teuer versteuert.

4. Ich will irgendwann verkaufen. Muss ich da wirklich vorher was für mich regeln?
Ja. Wenn dein Versorgungskonzept fehlt oder zu eng mit dir als Person verknüpft ist, wird deine GmbH schwer verkäuflich: Zu wenig Planung, zu viel Risiko und zu viele offene Fragen, wer nach dir was bekommt.

5. Ich mach das irgendwann mit dem Steuerberater. Reicht doch, wenn’s später steht.
Später ist oft zu spät. Wer erst beim Verkauf oder Rückzug nachdenkt, steht ohne Versorgung da oder mit Lösungen, die teuer, schwach oder gar nicht umsetzbar sind. Und das nach 20 Jahren Aufbau.

UNSERE ERFOLGSGESCHICHTEN

Ein geplanter Rückzug ohne Verkauf, ohne Bruch.

Er wollte nicht verkaufen, aber auch nicht ewig weitermachen.
Der Geschäftsführer eines etablierten Unternehmens stand vor dem Ausstieg.
Nicht abrupt, nicht unüberlegt, sondern geregelt, ruhig, mit Respekt vor dem, was er aufgebaut hatte.

Doch was einfach klang, wurde schnell komplex:
Das Unternehmen war in einer Kammerpflicht mit festen Anforderungen an Geschäftsführung und Beteiligung.
Seine Anteile wollte er der GmbH übertragen, aber das hätte massive steuerliche und bilanziellen Folgen gehabt.
Dazu: hohe Rückstellungen in der Bilanz, die wie eine Last auf dem ganzen Prozess lagen.

Und: Es gab noch keinen klaren Nachfolger.

UNSERE LÖSUNG:

Wir haben gemeinsam mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und Kammerjuristen die Struktur neu gedacht:
Nicht mit einem großen Schnitt, sondern Schritt für Schritt.

Ein Rangrücktritt hat die Bilanz entlastet ohne rechtliche Risiken.
Zwei neue Geschäftsführer wurden aufgebaut. Nicht nur formal, sondern auch in der internen Akzeptanz.
Und die Versorgung des ausscheidenden GGF? So geregelt, dass sie steuerlich tragfähig und sozialversicherungsrechtlich wirksam ist.

Kein Musterfall, keine Standardlösung, sondern das Zusammenspiel aus vielen Fachleuten, die an einem Tisch saßen.

DAS ERGEBNIS:

Der Geschäftsführer ist heute raus – vollständig, sauber, ohne Verkaufszwang.
Die GmbH bleibt bestehen. Unverändert im Außen, neu aufgestellt im Innen.
Und die beiden neuen GGF? Führen weiter, was aufgebaut wurde.

Nicht weil sie müssen sondern weil es gut vorbereitet war.

TESTIMONIAL:

Ich wollte nicht verkaufen, aber auch nicht hängenbleiben.
Mir war klar: Wenn ich gehe, muss alles stimmen. Für die Firma. Für die Leute.
Ich hätte nie gedacht, wie viel an so einem Schritt dranhängt.

Der Wert stand fest. Was blieb übrig, war die echte Frage.

Ein Gesellschafter wollte aussteigen. Die Bewertung war gemacht, der Preis verhandelt. Auf dem Papier war alles klar.
Doch beim Blick in die Bilanz wurde deutlich: Der Kaufpreis steckte im Unternehmen und nicht auf dem Konto.

Ein Verkauf hätte die GmbH wirtschaftlich massiv belastet:
Rücklagen wären aufgebraucht, Investitionen gestoppt, neue Kredite nötig.
Der Preis wäre gezahlt worden, doch auf Kosten der Zukunft.

Und das war nur die eine Seite.
Denn das Unternehmen war kammergebunden und damit in einem regulierten Berufsfeld tätig.
Beteiligung und Geschäftsführung sind hier nicht nur wirtschaftliche, sondern auch berufsrechtliche Fragen.
Ein klassischer Verkauf? Rechtlich gar nicht möglich.

UNSERE LÖSUNG:

Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern, Fachanwälten und Kammerjuristen aus unserem Netzwerk haben wir eine Lösung entwickelt, die beide Seiten schützt:
den ausscheidenden Gesellschafter und das Unternehmen.

Der Exit wurde so gestaltet, dass:

  • die Zahlungen gestreckt erfolgte. Ohne Liquiditätsengpass für die GmbH.
  • der Verkauf berufsrechtlich zulässig bleibt, mit sauberer Struktur und klaren Kompetenzen.
  • die Versorgungsregelung tragfähig und wirksam greift, steuerlich wie finanziell.

Keine Schnelllösung. Sondern ein Übergang, der wirtschaftlich, rechtlich und menschlich funktioniert.

DAS ERGEBNIS:

Der Gesellschafter hat Klarheit über Zeitpunkt, Bedingungen und Versorgung.
Die GmbH bleibt stabil, handlungsfähig, anerkannt und bereit für die Zukunft.
Und der neue Weg ist geebnet – ohne Druck, ohne Fehler, ohne Reue.

TESTIMONIAL:

Der Preis war gut, aber ich wusste: So einfach wird das nicht.
Wenn ich gehe, darf die Firma nicht wanken.
Und mit der Kammer im Rücken reicht kein Handschlag.